Allgemeine Bedingungen für die Seminarteilnahme

Stand: Oktober 2009

§ 1 Veranstalter

Veranstalter des Seminars sind

Vicky Gabriel und
William Anderson
Gartenweg 9
36304 Alsfeld

Telefon: +49 6631 801638

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Ort, Datum, Inhalt und die Leiterin/der Leiter des Seminars sowie die erforderliche Mindestteilnehmerzahl und der anfallende Seminarpreis ergeben sich aus der Anmeldebestätigung bzw. einer dieser beigefügten Seminarbeschreibung. Die Angaben auf der Website der Veranstalter (www.deraltepfad.de) oder in Prospekten u. ä. sind insoweit unverbindlich.

2. Neben der Durchführung der Lehrveranstaltung stellen die Veranstalter auch Übernachtungsmöglichkeiten (in Gruppenschlafräumen) sowie Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Abendbrot).

§ 3 Anmeldung

1. Die Anmeldung soll in Schrift- oder in Textform im Sinne der §§ 126, 126b BGB zu erfolgen. Diese Form wird regelmäßig durch Brief, Fax oder E-Mail gewahrt, sofern die Person der/des Anmeldenden genannt und der Abschluss der Anmeldung durch Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird. Eine mündliche bzw. telefonische Anmeldung ist möglich.

2. Die Seminare der Veranstalter sind für Menschen mit psychotischen Erkrankungen und/oder schweren akuten Suchterkrankungen nicht geeignet. Mit seiner Anmeldung erklärt die Interessentin/der Interessent, dass sie/er an keiner der genannten Erkrankungen leidet.

3. Ist die Teilnahme an dem gewünschten Seminar möglich, übermittlen die Veranstalter der Interessentin/dem Interessenten innerhalb von einer Woche eine Anmeldebestätigung, in der in Schrift- oder Textform der Ort, das Datum, der Inhalt und die Leiterin/der Leiter des Seminars sowie die erforderliche Mindestteilnehmerzahl und der anfallende Seminarpreis mitgeteilt werden. Weichen die Angaben in der Anmeldebestätigung bzw. der ihr beigefügten Seminarbeschreibung von den Angaben ab, die der Anmeldung zu Grunde lagen, hat die Interessentin/der Interessent dies den Veranstaltern sofort mitzuteilen.

4. Erst mit Eingang der Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des Seminarpreises kommt ein verbindlicher Vertrag über die Seminarteilnahme zu Stande. Vorher hat die Interessentin/der Interessent keinen Anspruch auf Teilnahme! Verbindliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anzahlung berücksichtigt.

5. Erst wenn die Anzahl der verbindlichen Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl erreicht hat, bestätigen die Veranstalter keine weiteren Anmeldungen mehr. Interessenten, deren Anmeldung zwar bestätigt wurde, deren Anzahlung aber erst nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl eingeht, werden umgehend nach Zahlungseingang von den Veranstaltern unterrichtet.

§ 4 Pflichten der Veranstalter

1. Sind die Veranstalter in der Anmeldebestätigung als Leiter benannt, wird das Seminar auch dann durchgeführt, wenn einer von ihnen wegen persönlicher Verhinderung oder aus einem anderen dringenden Grund für die Durchführung des Seminars nicht zur Verfügung steht. Sind beide Veranstalter außer Stande, die Leitung zu übernehmen (sei es wegen persönlicher Verhinderung oder einem anderen dringenden Grund), beauftragen sie einen Dritten mit der Durchführung des Seminars.

2. Handelt es sich bei dem in der Anmeldebestätigung genannten Leiter nicht um die Veranstalter, übernimmt einer oder beide die Seminarleitung, wenn die/der vorgesehene Leiterin/Leiter wegen persönlicher Verhinderung oder aus einem anderen dringenden Grund für die Durchführung des Seminars nicht zur Verfügung steht. Sind die Veranstalter ebenfalls außer Stande, die Leitung zu übernehmen (sei es wegen persönlicher Verhinderung, fehlender Fachkunde oder einem anderen dringenden Grund), beauftragen sie einen Dritten mit der Durchführung des Seminars.

3. Die Veranstalter teilen den Teilnehmern eine Änderung der Leiterin/des Leiters umgehend mit.

4. Wird ein Dritter mit der Durchführung des Seminars beauftragt, können die Teilnehmer innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung, jedoch spätestens 2 Werktage vor Beginn des Seminars, vom Vertrag zurücktreten (s. u. § 7 Nr. 4 Vertragsbeendigung durch die Teilnehmer).

§ 5 Vergütung und Zahlungsweise

1. Der Seminarpreis ergibt sich aus der Anmeldebestätigung bzw. einer dieser beigefügten Seminarbeschreibung. Die Vergütung ist durch Überweisung auf das Konto der Veranstalter Nr. 808043401 bei der Commerzbank Alsfeld (BLZ 513 432 24) zu entrichten.

2. Der Seminarpreis ist spätestens eine Woche vor Beginn des Seminars zu zahlen. Ist der vollständige Betrag zu diesem Zeitpunkt nicht auf dem Konto der Veranstalter eingegangen, sind diese berechtigt, Vertrag zurückzutreten (s. u. § 8 Nr. 2 Vertragsbeendigung durch die Veranstalter).

3. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat spätestens vier Wochen vor Beginn des Seminars bzw. umgehend, sofern ihm die Anmeldebestätigung erst innerhalb dieses Zeitraums zugeht), eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des Seminarpreises auf das Konto der Veranstalter zu entrichten.

§ 6 Pflichten der Teilnehmer

1. Im Laufe eines Seminars können persönliche und berufliche Umstände der Teilnehmer zur Sprache kommen, die unter Umständen vertraulich sind. Die Teilnehmer sind verpflichtet, über solche Umstände außerhalb des Seminars grundsätzlich Stillschweigen zu bewahren.

2. Die von den Teilnehmern benutzten Räume (Seminarräume, Aufenthaltsräume, Küche und Gruppenschlafräume) sind von den Teilnehmern aufzuräumen. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist verpflichtet, in angemessener Weise an diesen Arbeiten mitzuwirken.

3. Im Interesse eines für Teilnehmer und Veranstalter möglichst reibungslosen Seminarverlaufs ist eine eventuell vorhandene Hausordnung des Veranstaltungsortes einzuhalten.

§ 7 Vertragsbeendigung durch die Teilnehmer

1. Die/der angemeldete Teilnehmerin/Teilnehmers kann bis zum Beginn der Veranstaltung eine/einen andere/n Teilnehmerin/Teilnehmer benennen. Dadurch entstehen ihr/ihm keine Kosten. Sie/er hat jedoch nach wie vor den Seminarpreis zu entrichten, sofern sich die Ersatzteilnehmerin/der Ersatzteilnehmer nicht ausdrücklich gegenüber den Veranstaltern zur Zahlung verpflichtet.

2. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € je Teilnehmerin/Teilnehmer fällig.

3. Erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn den Rücktritt vom Vertrag, haben die Veranstalter Anspruch auf Ersatz des ihnen dadurch entstehenden Schadens, der pauschal mit 50 % des Seminarpreises angesetzt wird. Tritt die Teilnehmerin/der Teilnehmer erst in den letzten beiden Wochen vor Beginn des Seminars von dem Vertrag zurück, wird der Schaden der Veranstalter mit dem vollen Seminarpreis angesetzt. In beiden Fällen ist der Teilnehmerin/dem Teilnehmer der Nachweis gestattet, dass den Veranstaltern ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Übt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer ihr/sein Rücktrittsrecht wegen der Änderung der Seminarleitung (vgl. § 4 Nr. 4) aus, werden ihr/ihm seine Zahlungen in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen ihr/ihm nicht zu.

5. Das Recht der Teilnehmerin/des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch vorstehende Regelungen nicht eingeschränkt.

§ 8 Vertragsbeendigung durch die Veranstalter

1. Die Veranstalter sind berechtigt, das Seminar bis zu 4 Werktage vor Beginn (bei Beginn an einem Freitag wäre dies der Montag zuvor, bei Beginn an einem Donnerstag der Samstag zuvor) abzusagen, wenn sich zu diesem Zeitpunkt nicht die erforderliche Mindestzahl an Teilnehmern verbindlich angemeldet hat. In diesem Fall werden die Zahlungen der Teilnehmerin/des Teilnehmers in voller Höhe erstattet oder eine ersatzweise Teilnahme an einem anderen Seminar angeboten. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers bestehen nicht.

2. Üben die Veranstalter ihr Rücktrittsrecht aus, weil die Teilnehmerin/der Teilnehmer den vollen Seminarpreis nicht spätestens eine Woche vor dem Seminarbeginn bezahlt hat (vgl. § 5 Nr. 2), wird der ihnen dadurch entstehende Schaden pauschal mit dem vollen Seminarpreis angesetzt. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass den Veranstaltern durch den Rücktritt ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

3. Stellen die Veranstalter vor oder während der Durchführung des Seminars konkrete Anhaltspunkte dafür fest, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer entgegen ihrer/seiner mit der Anmeldung verbundenen Erklärung, an einer psychotischen Erkrankung und/oder einer schweren akuten Suchterkrankung leiden könnte, sind sie berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der – weiteren – Teilnahme an dem Seminar auszuschließen. Hinsichtlich des den Veranstaltern entstehenden Schadens gilt die Regelung in § 7 Nr. 3 entsprechend.

4. Im Falle der beharrlichen Störung des Seminarverlaufs durch eine Teilnehmerin/einen Teilnehmer sind die Veranstalter berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Seminar auszuschließen. Der Rücktrittserklärung geht eine einmalige Abmahnung voraus, die auch mündlich erteilt werden kann. Der den Veranstaltern durch den Rücktritt entstehende Schaden wird pauschal mit dem Seminarpreis angesetzt, soweit dieser nicht bereits durch die Teilnahme an dem Seminar verdient ist.

5. Das Recht der Veranstalter, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch vorstehende Regelungen nicht eingeschränkt.

§ 9 Haftung

1. Auf Grund ihrer Erfahrung und ihres Wissens sind die Veranstalter der Auffassung, dass die Anwendung der in den Seminaren der Veranstalter vermittelten Kenntnisse und Techniken für Personen, die weder an psychotischen Erkrankungen noch an schweren akuten Suchterkrankungen leiden, gefahrlos ist. Die Teilnahme an den Seminaren der Veranstalter erfolgt daher grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Gleichwohl stehen die Veranstalter in den zwei Wochen nach der Durchführung eines Seminars für eine telefonische Beratung zur Verfügung, sollte sich bei einem der Teilnehmer eine Befindlichkeitsstörung einstellen, die dieser auf die Seminarteilnahme zurückführt. Die Veranstalter schließen eine weitergehende Haftung für die Folgen der Teilnahme an einem ihrer Seminare ausdrücklich aus.

2. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf die den Veranstaltern obliegenden Verkehrssicherungspflichten, auf Grund derer sie alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen haben, um vorhersehbare oder erkennbare Schäden von den Seminarteilnehmern abzuwenden.

§ 11 Schriftlichkeit

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform i. S. d. § 126 BGB oder der Textform i. S. d. § 126b BGB. Das gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.

§ 12 Rechtsstatut und Gerichtsstand

1. Auf Verträge über die Teilnahme an den Seminaren der Veranstalter findest deutsches Recht Anwendung, unabhängig davon, ob die Seminare innerhalb von Deutschland oder im Ausland stattfinden.

2. Für alle Klagen aus einem Vertrag über die Seminarteilnahme bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Sitz der Veranstalter.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte in einem einen Vertrag über die Seminarteilnahme eine Klausel ungültig sein oder werden, bleib der Vertrag im Übrigen gültig. In diesem Fall werden die Vertragsparteien die ungültige Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.